8. Juni 2020

Corona Konjunkturprogramm – was Sie beachten müssen

Ab 1. Juli gilt die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer! Was bedeutet diese Umstellung für Sie als Unternehmer und was müssen Sie beachten? Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel.

Elena Di Gianvittorio

3 Minuten zum lesen

Die GroKo einigte sich vergangenen Mittwoch (3.6.2020) auf ein umfassendes Konjunkturpaket. Das 130 Milliarden schwere Konjunkturprogramm soll vor allem Familien und kleine bis mittelständische Unternehmen unterstützen. Die Regierung will damit die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abdämpfen.

Ein wichtiger Teil der Beschlüsse ist die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer. Der reguläre Steuersatz soll von aktuell 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt werden und der ermäßigte von sieben auf fünf Prozent.

Grafik zur Entwicklung des Mehrwertsteuersatzes in DeutschlandEntwicklung des Mehrwertsteuersatzes in Deutschland von 1968 bis 2020 (Quelle: die-mehrwertsteuer.de)

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Das Ziel der Regierung ist es, durch die Maßnahmen kurzfristig den Konsum und damit die Wirtschaft anzukurbeln. Experten befürchten vor allem bei der Mehrwertsteuersenkung, dass die finanzielle Erleichterung nicht beim Endverbraucher ankommt. Um das Ziel zu erreichen, müssten Unternehmen die steuerliche Ersparnis in Form von einer Preissenkung an den Kunden weitergeben.

Die Umstellung bedeutet für viele Unternehmen einen hohen bürokratischen und technischen Aufwand. Die Senkung der Mehrwertsteuer soll ab dem 1. Juni 2020 für sechs Monate in Kraft treten. Unternehmen werden nun mit der Herausforderung konfrontiert, innerhalb der nächsten drei Wochen ihre Preise in allen Systemen vorübergehend der neuen Besteuerung anzupassen. Die Anpassung betrifft unter anderem die Bereiche E-Commerce, ERP, CRM, Handels und Warenplattformen sowie alle Preise in Shops und Rechnungen.

Die letzte Umstellung der Mehrwertsteuer reicht bis ins Jahr 2007 zurück, als eine Erhöhung von 16 Prozent auf 19 Prozent stattfand. Viele Unternehmen sind mit einer solchen Änderung nicht vertraut. Sie stehen jetzt vor der herausfordernden Aufgabe, innerhalb kurzer Zeit alle Anforderungen rechtssicher umzusetzen. Zusätzlich ist der begrenzte Zeitraum zu beachten. Um diesen einzuhalten, muss die Besteuerung zum 01.01.2021 wieder auf 19 beziehungsweise sieben Prozent Mehrwertsteuer angehoben werden.

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